Ausbildung zur Lebensmittelkontrolleurin/
zum Lebensmittelkontrolleur
Die Aufgaben der Lebensmittelüberwachung sind sehr vielfältig und dienen dem vorbeugenden Verbraucherschutz.
Die Tätigkeit der Lebensmittelkontrolleurin/ des Lebensmittelkontrolleurs fordert auf Grund eines sehr umfangreichen Arbeitsfeldes eine fundierte Ausbildung.
Die Überwachung erstreckt sich auf alle Unternehmen, die Lebensmittel, Bedarfsgegenstände oder Kosmetikartikel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen. Dies sind u.a. der Einzel- und Großhandel, Schank- und Speisewirtschaften, Imbisseinrichtungen, Metzgereien und Bäckereien, sowie sonstige Hersteller. Ein weiterer Teil der Aufgaben besteht in der Entnahme von Planproben. Es können auch Proben aus Verdacht entnommen werden, z. B. bei Verbraucherbeschwerden oder wenn der Verdacht der Täuschung, des Verderbs oder der Irreführung vorliegt.
Der überwiegende Teil der Tätigkeit wird im Außendienst geleistet. Hier gilt es die Einhaltung der entsprechenden Rechtsvorschriften zu überprüfen, wie z. B. die baulichen Voraussetzungen, den Hygienezustand und Kennzeichnung von Lebensmitteln. Bei festgestellten Verstößen hat der Lebensmittelkontrolleur eine Beweissicherung durchzuführen. Ebenso sind die Eigenkontrollkonzepte der Unternehmen auf ihre Wirksamkeit hin zu prüfen und ggf. Vorschläge zur Optimierung zu unterbreiten.
In schwerwiegenden Fällen drohen den Verantwortlichen hohe Bußgelder oder gar Strafverfahren, bei geringen Mängeln kann der Verstoß mit einer Verwarnung mit oder ohne Verwarngeld geahndet werden.
Im Innendienst werden dann die Feststellungen aufgearbeitet. Es werden Berichte angefertigt und statistische Daten erfasst. Zudem werden Stellungnahmen für andere Fachabteilungen erstellt, z. B. im Rahmen von Bauanträgen oder der Erlaubniserteilung nach dem Gaststättenrecht.
Der Aufgabenumfang des vorbeugenden Verbraucherschutzes stellt den Lebensmittelkontrolleur/-in täglich vor neue Situationen und macht dadurch den Beruf so abwechslungsreich und interessant.
An wen richte ich die Bewerbung?
Die Ausbildung erfolgt in Rheinland-Pfalz in den Kreis- und Stadtverwaltungen.
Die Bewerbungsunterlagen sind an die Personalabteilungen bzw. den Abteilungsleiter der Lebensmittelüberwachungs- behörde zu richten.
Die Anschriften der Kreis- und Stadtverwaltungen in Rheinland-Pfalz finden Sie hier.
Welche Voraussetzungen sind erforderlich?
Die neue Lebensmittelkontrolleur-Verordnung hat spezielle Anforderungsprofile an die Bewerber gestellt. Dies sind:
Die Bewerber müssen den Abschluss o.g. Anforderungen und den Abschluss eines Lehrgangs nach der Lebensmittelkontrolleur-Verordnung nachweisen.
Den o.g. Personen können
gleichgestellt werden. Die Bewerber müssen den Abschluss o.g. Anforderungen und den Abschluss eines Lehrgangs nach der Lebensmittelkontrolleur-Verordnung nachweisen.
Dauer und Inhalte der Ausbildung
Die Ausbildung dauert mindestens 24 Monate und gliedert sich in
Der tätigkeitsbezogene theoretische Unterricht erfolgt i.d.R. an der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen Bayern in Oberschleißheim.
Die praktische Unterweisung erfolgt in der amtlichen Lebensmittelüberwachung der Ausbildungsbehörde. Die Praktika werden in den Untersuchungsämtern durchgeführt.
Im Rahmen der Ausbildung werden Kenntnisse und Fertigkeiten auf folgenden Gebieten vermittelt:
Die Ausbildung schließt mit einer Prüfung ab, durch die festzustellen ist, ob die Kenntnisse und Fertigkeiten zur Überwachung des Verkehrs mit Erzeugnissen im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches vorliegen. Die Prüfung kann in Teilabschnitten, die auch lehrgangsbegleitend durchgeführt werden können, abgelegt werden.
Im Anschluss nie wieder lernen?
Nein, das wäre fatal. Im Lebensmittelrecht gibt es stets Neuerungen. Es ist also kontinuierlich erforderlich, das erworbenen Wissen zu erweitern und neue Kenntnisse zu erwerben. Daher ist in der Lebensmittelkontrolleur- Verordnung geregelt, dass mindestens alle 2 Jahre Fortbildungsveranstaltungen von insgesamt 3 Tage erfolgen müssen. Die Tage können aufgeteilt werden in halbtägige oder ganztägige Fortbildungsveranstaltungen. Zusätzliche Weiterbildungen und das Selbststudium neuer oder geänderter gesetzlicher Grundlagen sind erforderlich.
Als Lebensmittelkontrolleur in Ausbildung können Sie bereits Mitglied unseres Berufsverbandes werden. Wir würden uns über die Mitgliedschaft freuen.
Die Ausbildung zur Ausbildung zur Lebensmittelkontrolleurin/ zum Lebensmittelkontrolleur richtet sich nach der Lebensmittelkontrolleur- Verordnung (LKonV) vom 17. August 2001 (BGBl. I S. 2236) i.d.z.Z. gültigen Fassung
Ihre Bewerbung richten Sie an die Personalstelle bzw. den Abteilungsleiter der Lebensmittelüberwachungsbehörde der Stadt- oder Kreisverwaltung ihrer Wahl.